DIESELSKANDAL JETZT AUCH BEI WOHNMOBILEN

Mehr als 1 Million Wohnmobile europaweit betroffen

DIE FAKTEN

Seit Sommer 2020 ist klar, dass der Abgasskandal auch die Wohnmobilbranche betrifft. Hunderttausende Wohnmobile verfügen über illegale Abschalteinrichtungen. Käufer müssen nun Wertverluste und Fahrverbote befürchten.
Die Meldung, dass nun auch Wohnmobile mit Dieselmotoren vom Abgasskandal betroffen sind, überrascht nicht wirklich.

‣ knapp 1 Millionen Fahrzeuge betroffen
‣ enormer Wertverlust aufgrund hoher Anschaffungskosten
‣ Fahrverbote für Dieselfahrzeug in Städten
‣ nach Software-Updates drohen Motorschäden
‣ höherer Verbrauch und gestiegene Wartungskosten
‣ betroffene Fahrzeuge sind fast unverkäuflich

Von diesen Manipulationen betroffen sind Fahrzeuge, die von namhaften Reisemobil-Herstellern als Fahrgestelle genutzt werden.
Deshalb kann davon ausgegangen werden, dass der Dieselskandal quasi die gesamte Camper-Szene betrifft. Insgesamt setzen nämlich mehr als 50 Reisemobil-Hersteller auf die Fahrgestelle und Motoren von Fiat, Iveco, Citroën, Peugeot, Mercedes und VW.

Das letzte Urteil des EuGH gegen Fiat hat den Grundstein für verbraucherfreundliche Urteile gelegt, so dass auch alle Diesel-Wohnmobil-Besitzer davon profitieren können. Lassen Sie sich vom EuGH-Urteil ermutigen und prüfen Sie, wie Ihre Erfolgschancen auf Schadensersatz für Ihr Wohnmobil aussehen.

Wir prüfen für Sie die Sachlage und errechnen Ihren Schadensersatz.
 Sichern Sie sich Ihre Entschädigung – auch nach Software-Update!

AKTUELLE RECHTSLAGE

Nach bisherigem Kenntnisstand ergaben die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt, dass alle Fiat- und Iveco-Diesel-Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 5 und Euro 6 vom Wohnmobil-Abgasskandal betroffen sind. Ausgenommen davon sind nach jetzigem Kenntnisstand nur Euro 6d-TEMP-Motoren.
Darüber hinaus wurden auch Motoren der Hersteller Daimler und Volkswagen manipuliert, die in Modellen wie dem Mercedes-Benz Marco Polo oder dem VW California verbaut sind.

Durch die illegale Abgaseinrichtung haben Sie ein mangelhaftes Fahrzeug erworben. Grundsätzlich ergibt sich daraus immer erstmal das Recht auf Nacherfüllung – also das Reparieren oder Austauschen des Fahrzeugs.

Darüber hinaus stehen Ihnen jedoch weitere Ansprüche zu.
Nahezu alle Gerichte schlagen sich auf die Seite des Verbrauchers und gestehen diesem entweder die Rückabwicklung, Minderung des Kaufpreises oder Schadensersatz zu.

Sie können eine Rückabwicklung aufgrund sittenwidriger Schädigung anstreben. Dann wird das Fahrzeug an den Verkäufer zurückgegeben. Im Gegenzug wird der Kaufpreis erstattet.

Der Anspruch gegen den Händler ergibt sich unter anderem aus der kaufrechtlichen Gewährleistung gemäß §§ 433 f., 437, 280 BGB, der Anspruch gegen den Hersteller aus dem Verstoß gegen die EU-Vorschriften der Fahrzeugzulassung- und Umweltrecht.

Die Schadensersatzansprüche gelten auch dann noch, wenn das Softwareupdate bereits durchgeführt wurde!

Also – egal, ob ein Vergleich ausgehandelt wird oder ein Sieg vor Gericht errungen wird – für Sie ist viel Geld zu holen.

Alle Wohnmobile der Schadstoffklassen Euro 5 und Euro 6, die auf Basis von Fiat- und Iveco-Fahrzeugen gebaut wurden, sind vom Abgasskandal betroffen. Die betroffenen Wohnmobile enthalten in der Regel 2.0-3.0-Liter-Motoren.

Bei folgenden Herstellern  wurde konkret unerlaubte Software bzw. der Einbau eines Thermofensters festgestellt:

HerstellerModell
FiatDucato mit Multijet-Motor
IvecoDaily, Daily Hi-Matic, Daily 4×4, Eurocargo
VWT5 California, T6 California, Crafter
Mercedes BenzSprinter, Marco Polo,, V-Klasse, Vito, Viano

Als Wohnmobil-Besitzer können Sie anhand der Fahrzeugpapiere prüfen lassen, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist.

Die Wohnmobil-Modelle werden auf die Fahrzeuggestelle der einzelnen Hersteller eingebaut, die die manipulierten Motoren enthalten. Wohnmobil-Besitzer sollten überprüfen, ob sie betroffen sind.

Folgende Wohnmobil-Hersteller verbauen auf die Fahrzeuggestelle der Marke FIAT:

‣ Adria
‣ Bavariacamp
‣ Bürstner
‣ Campereve
‣ Capron
‣ Carthago
‣ Challenger
‣ Chausson
‣ Concorde
‣ Dethleffs
‣ Dreamer
‣ Elios
‣ Eura
‣ Fiat
‣ Fleurette
‣ Forster
‣ Frankia
‣ Giottiline
‣ Globecar
‣ Hobby
‣ Hymer
‣ Iteneo
‣ Karmann
‣ Knaus
‣ La Strada
‣ Laika
‣ LMC
‣ Mobilvetta
‣ Morelo
‣ Mooveo
‣ Niesmann + Bischoff
‣ PLA
‣ Phoenix
‣ Pilote
‣ Pössl
‣ Rapido
‣ Rimor
‣ Roller Team
‣ Sun Living
‣ Tourne
‣ Volkswagen
‣ Weinsberg
‣ Westfalia
‣ XGO

DIE FOLGEN FÜR WOHNMOBILBESITZER

Den Besitzern von Wohnmobilen mit unzulässiger Abschalteinrichtung kann folgendes drohen:

‣ Wertverluste
‣ Zwingende Updates der Motorsteuerung (mit ungewissen Folgen)
‣ Fahrverbote
‣ Stilllegung

Die manipulierten Wohnmobile werden aufgrund des Dieselskandals enorm an Wert verlieren.

Diese Entwicklung hat der PKW-Abgasskandal bereits gezeigt.

Daher ist es möglich, sich für diesen Wertverlust entschädigen zu lassen. In der Regel erhalten die Fahrzeug-Besitzer so etwa 20-25 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises als Entschädigung zugesprochen.

IHR ANSPRUCH & IHRE CHANCEN

So können Sie noch heute vorgehen

Wir gewährleisten eine schnelle Prüfung und Beurteilung Ihrer Chancen. In der Folge betreuen wir Sie mit unserem erfahrenen Anwaltsteam und setzen Ihre Ansprüche durch!

Zur individuellen Prüfung benötigen wir
‣ Kauf- oder Leasingvertrag
‣ Belege für Einbauten, Umbauten und Sonderausstattung – sie erhöhen den Wert und somit die Schadensersatzsumme
‣ egal ob neu oder gebraucht erworben
‣ Personenbezogene Informationen
‣ Durchsetzung Ihrer Ansprüche ohne Ihre Rechtsschutzversicherung

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WELCHE RECHTE & MÖGLICHKEITEN HABEN SIE?

Ein Wohnmobil mit einer unzulässigen Abschaltvorrichtung ist grundsätzlich nicht zulassungsfähig, somit liegt ein Sachmangel und eine sittenwidrige Schädigung vor. Daraus folgen verschiedene Ansprüche, die man als Geschädigter geltend machen kann:

‣ Entschädigung
In Wohnmobilen steckt auf stundenlange Arbeit, um dieses nach seinen individuellen Wünschen herzurichten. Der Wunsch, das Wohnmobil zu behalten, ist damit durchaus naheliegend. Dann sollte man sein Recht auf Schadensersatz geltend machen. Eine Entschädigung kann dabei bis zu 25 % des Kaufpreises betragen!

‣ Rückabwicklung des Kaufvertrages
Hierbei wird das Fahrzeug an den Verkäufer zurückgegeben. Im Gegenzug wird der Kaufpreis erstattet, lediglich abzüglich einer Nutzungsentschädigung für gefahrene Kilometer.
Übrigens: Nachträgliche Anbauteile (bspw. Solaranlagen, zusätzliche Möbel) können bei einer erfolgreichen Abgasskandal-Klage den Schadensersatzanspruch bzw. den Erstattungsbetrag erhöhen!

‣ Ersatzlieferung
Falls die Gewährleistungsfrist noch nicht abgelaufen ist, können Sie ebenfalls auf eine Ersatzlieferung bestehen, sollte es ein aktuelleres Modell geben, das keine Abschalteinrichtung verwendet- dies hat der BGH im Juli 2021 bestätigt. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre bei Neuwagen und ein Jahr bei Gebrauchtwagen.

100 % KOSTENFREI UND OHNE RISIKO

Auch ohne Rechtschutzversicherung kommen Sie zu Ihrem Recht.

Prozesskostenfinanzierer übernimmt das Risiko des Verfahrens.

‣ PKF zahlt die Gerichts- und Anwaltskosten
‣ zahlt auch den gegnerischen Anwalt
‣ übernimmt das Risiko bei einer Niederlage
‣ Kunde zahlt keine Bearbeitungsgebühr
‣ Kunde hat keine versteckten Kosten
‣ Erfolgsbeteiligung von 25% bei Obsiegen

BETROFFENE ZEITRÄUME

Neu oder gebraucht gekaufte Fahrzeuge

Betroffen sind alle FIAT Motoren
Baujahr 2015 bis 2019

Lassen Sie Ihr Fahrzeug unverbindlich prüfen!

BEISPIEL RECHNUNG SCHADENSERSATZ

Angenommen, ein betroffener Wohnmobil-Besitzer hat sein Wohnmobil vor 2 Jahren für 80.000 Euro gekauft.

Er könnte sein Fahrzeug rückabwickeln lassen und seinen Schadensersatzanspruch geltend machen.

Der Schadensersatz berechnet sich aus dem Kaufpreis abzüglich der Nutzungsentschädigung.

Da die zuständigen Gerichte im Regelfall von einer maximalen Lebensdauer der Wohnmobile in Höhe von 25 Jahren bzw. 300 Monaten ausgehen, würde in diesem Fall eine Nutzungsentschädigung in Höhe von 8 Prozent des Kaufpreises abgezogen werden.

Das wären bei 80.000 Euro insgesamt 6.400 Euro. Der Kläger würde somit eine Entschädigung in Höhe von 73.600 € erhalten.

Hinzu kommen dann noch die Verzugszinsen ab Klageerhebung.

Ein betroffener Wohnmobil-Besitzer hat sein Wohnmobil vor 2 Jahren für 80.000 Euro gekauft.

Möchte der betroffene Wohnmobil-Halter sein manipuliertes Fahrzeug nicht zurückgeben, könnte er es auch behalten und auf Schadensersatz klagen. Hierbei würde er ca. 20-25 Prozent des Kaufpreises zurückerhalten, in diesem Fall also etwa 16.000 bis 20.000 €.

Der Schadensersatz berechnet sich aus dem Kaufpreis abzüglich der Nutzungsentschädigung. Da die zuständigen Gerichte im Regelfall von einer maximalen Lebensdauer der Wohnmobile in Höhe von 25 Jahren bzw. 300 Monaten ausgehen, würde in diesem Fall eine Nutzungsentschädigung in Höhe von 8 Prozent des Kaufpreises abgezogen werden.

Das wären bei 80.000 Euro insgesamt 6.400 Euro. Der Kläger würde somit einen Schadenersatzanspruch von ca. 15.000 bis 18.500 € erhalten.
Hinzu kommen dann noch die Verzugszinsen ab Klageerhebung.

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Lassen Sie Ihren Anspruch prüfen und holen Sie sich den Ihnen rechtlich zustehenden Schadenersatz zurück.

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